Die von Finanzminister Magnus Brunner angekündigte Sparzins-Vergleichsplattform wird sich ein wenig verzögern. Geplant war, dass der erste, verpflichtende Meldestichtag für die österreichischen Banken Donnerstag der 30.11.2023 sein wird, jetzt ist es jedoch Montag der 4.12.2023. Es darf davon ausgegangen werden, dass kurz nach dem 4. Dezember die OeNB die Sparzins Vergleichsplattform präsentiert wird. Diese Information stammt aus einem Informationsschreiben mit dem Betreff „Update – Erhebung SZ (Spareinlagenzinsen)“ das an die Bankenvertreter in Österreich gegangen ist.
Hier die wichtigsten Details, was die Vergleichsplattform können wird und was nicht. Vorweg: Die Erwartungshaltung ein wenig zurückschrauben und es werden nicht immer die besten Angebote gelistet sein.
Laufzeiten und Abschluss-Möglichkeit
Der Vergleich wird die folgenden 5 Laufzeiten berücksichtigen:
- täglich fällige Spareinlage (TF)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist „sechs Monate“ (6M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist „12 Monate“ (12M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist „24 Monate“ (24M)
- Spareinlage mit einer Bindungsfrist „36 Monate“ (36M)
Daraus ist ersichtlich, dass spezielle Laufzeiten wie z. B. über 7 Monaten die für Aktions-Angebote gerne einmal verwendet werden, nicht abgebildet werden. Ebenso sind längere Laufzeiten über 36 Monate auch nicht vorhanden. Das Gros der Sparangebote wird aber mit diesen fünf unterschiedlichen Laufzeiten jedoch abgebildet sein. Eine weitere Dimension wird die Abschluss-Möglichkeit sein.
Hier wird unterschieden ob das Produkt in einer Filiale eröffnet wird und/oder nur online.
- Produkte, die nur in der Filiale eröffnet werden können (J)
- Produkte, die nur digital oder auch in der Filiale eröffnet werden können (N)
Nicht immer sind die besten Angebote gelistet
Leider werden auf der OeNB Vergleichsplattform nicht immer die besten Angebote gelistet. Nicht vorkommen werden natürlich ausländische Angebote, da nur die österreichischen Banken zur Meldung verpflichtet sind. Sehr schade wird es bei der Suche nach den höchsten Sparzins-Angeboten, wenn es eine Mindesteinlage von über 1.000 Euro gibt. Denn diese dürfen nicht gemeldet werden. Banken dürfen ihre Sparzins-Produkte nur dann einmelden, wenn die Mindesteinlage maximal bei 1.000 Euro liegt.
Beispiel: Die Kommunalkredit Invest bietet 4,00 % p.a. für eine Bindung über 24 Monate an. Bedingung ist hier, dass es mindestens 10.000 Euro an Einlage ist, ansonsten wird das Produkt mit nur 3,20 % p.a. verzinst. An die OeNB darf die Kommunalkredit Invest leider nur das Produkt mit den 3,20 % p.a. für 24 Monate melden. Eine Meldung des 4,00 %igen Angebots ist laut OeNB nicht erlaubt.
Was ist mit Neugeld- und Neukunden Aktionen?
Speziell Neugeld-Aktionen haben sich die letzten Monate eingebürgert bei den österreichischen Banken. Auf der Suche nach neuen Geldern werden hier höhere Zinssätze angeboten als für andere Sparprodukte. Auch gibt es immer wieder Neukunden Aktionen mit höheren Zinssätzen, die ebenso zeitlich limitiert sind. Wie es aktuell den Anschein macht, sind diese Angebote auf der OeNB Plattform nicht extra ausgewiesen.
Fazit
Jeder Vergleich mehr ist ein guter Vergleich, denn so kommen die Menschen in Österreich auf die gute Idee die Sparzinsen zu vergleichen und so das bestmögliche Angebot für sich zu nutzen. Gerade in Zeiten hoher Inflation und einer negativen Realrendite ist es umso wichtiger sein Erspartes gut verzinst anzulegen.