Einlagensicherung Liechtenstein

Das Wichtigste in Kürze

Der Begriff Einlagensicherung bedeutet, dass Banken im Falle einer Insolvenz abgesichert sind, Kundinnen und Kunden ihre Spareinlagen auszuzahlen. Es ist ein Gläubigerschutz, der durch gesetzliche und auch freiwillige Maßnahmen der Banken die Gelder absichert. Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und deshalb auch verpflichtet das europäische Einlagensicherungssystem (2014/49/EU) umzusetzen.

  • Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsstiftung (EAS)
  • pro Einleger sind maximal 100.000 CHF gedeckt
  • auch Gelder von österreichischen Kundinnen und Kunden sind über die EAS geschützt

Gesetzliche Einlagensicherung in Liechtenstein

Die gesetzliche Einlagensicherung in Liechtenstein nennt sich EAS (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsstiftung). Tritt ein Entschädigungsfall ein, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Einlagen bei der betroffenen Bank haben, berechtigt. An die ESA gebunden sind alle Banken, die von der FMA (Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht) eine Bewilligung erhalten haben. Die FMA ist auch zuständig, die EAS zu beaufsichtigen. Die EAS ist verpflichtet, jährlich einen Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht, der FMA zukommen zu lassen. Erst wenn die EAS (bzw. ein liechtensteiner Gericht) zum Entschluss kommt, dass eine Bank die Geschäfte nicht mehr führen kann und zahlungsunfähig ist, wird ein Konkursverfahren eröffnet und die EAS tritt in Kraft.

Wie viel ist abgesichert mit der liechtensteiner Einlagensicherung?

Die liechtensteiner Einlagensicherung deckt Einlagen bis zu 100.000 CHF je Kunde und Bank ab. Als EWR- Mitgliedsstaat setzt Liechtenstein die EU-Regulierung analog zu Österreich um (2014/49/EU).

Zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen sind bis zu 750.000 CHF je Kunde gesichert. Darunter werden Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien verstanden, oder wenn die Einlagen gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers, wie z.B. Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, geknüpft sind. Ist das der Fall, muss für eine Auszahlung innerhalb von sechs Monaten ein Antrag gestellt werden.

Anleger werden mit maximal 30.000 CHF entschädigt.

Was ist abgesichert?

Abgesichert sind Guthaben von Privatpersonen, Vermögensstrukturen und Unternehmen. Dies beinhaltet Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositen- und Kontokorrentkonten. Wobei die Guthaben aller Konten zusammengezählt werden, egal um welche Kontoart es sich handelt. Bis zu 100.000 CHF sind abgesichert und werden über die EAS ausbezahlt. In welcher Währung die Konten gehalten werden, ist nicht ausschlaggebend. Bei Eintritt des Sicherungsfalls werden alle Einlagen in Schweizer Franken umgerechnet.

Was ist nicht abgesichert?

Ausgenommen von der EAS sind Einlagen von Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors (z. B. Fonds) sowie von staatlichen Stellen.

Entwicklung der liechtensteiner Einlagensicherung

Das liechtensteiner Bankengesetz beinhaltet die EU-Richtline über die Bestimmungen über die Sicherung von Bankeneinlagen und den Schutz von Anlegern. Um diese umzusetzen wurde 2001 die EAS vom Liechtensteiner Bankenverband (LBV) gegründet. Die EAS ist eine kombinierte Sicherheitseinrichtung, die in die Segmente Banken, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter und Verwaltungsgesellschaften/AIFMs aufgesplittet ist und als selbstständige Stiftung fungiert.

Laut dem Geschäftsbericht von 2022 sind 13 Banken, 94 Vermögensverwalter und 8 Vermögensgesellschaften angeschlossen mit 5,3 Milliarden CHF gedeckten Einlagen. Bis dato sind noch keine Entschädigungsfälle eingetreten.

Das Wichtigste zur liechtensteiner Einlagensicherung

Die liechtensteiner Einlagensicherung deckt wie alle EWR Mitgliedsstaaten Einlagen bis zu 100.000 CHF ab. Die Gelder aller Konten pro Bank und Kunde werden dabei zusammengezählt. Anleger erhalten eine Entschädigung bis zu maximal 30.000 CHF.

Eine Deckelung der Finanzierung gibt es nicht. Diskutiert wurde eine Deckelung von 400.000 Millionen Franken, diese wurde aber nie umgesetzt.

Bisher kam es noch zu keinem einzigen Entschädigungsfall. Reguliert wird die EAS von der liechtensteiner Finanzmarktaufsicht.

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