Einlagensicherung Luxemburg

Allgemeines

In Luxemburg ist die IML (Institut Monétaire Luxembourgeois) als Bankenaufsicht für die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen im Finanzwesen zuständig – auch für die Einlagensicherung. Nach den aktuell geltenden Gesetzen müssen alle luxemburgischen Bankinstitute an ein Sicherungssystem angegliedert sein. Dies gilt ebenfalls für ausländische Kreditinstitute mit Niederlassungen in Luxemburg. Seit 2009 gilt eine Einlagensicherung bis zur Höhe von 100.00 Euro. Noch bevor diese Grenze europaweit 2010 europaweit vereinbart wurde, hatte die luxemburgische Finanzwelt sich bereits auf diesen Betrag geeinigt. Der Sicherungsfonds gilt für Privatanleger aus dem In- und Ausland, Stiftungen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Eigentümergemeinschaften.

Gesetzliche Einlagensicherung in Luxemburg

Das einzige behördlich zugelassene Modell der Einlagesicherung ist in Luxemburg die AGDL. Diese Abkürzung steht für „Association pour la garantie des dépôts, Luxembourg“. Alle Geldinstitute in Luxemburg müssen sich diesem Fonds anschließen – auch ausländische Banken, die hier auf dem Markt agieren. Für Banken aus dem EU-Ausland gilt zudem, dass die Behören Strafen verhängen können, wenn die Banken nicht die Sicherheitsgarantien des Fonds übernehmen. Bis zu einer Sparsumme von 100.000 Euro deckt die Association pour la garantie des dépôts, Luxembourg 100% des Guthabens ab. Kommt es also aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einer Bank zu Auszahlungsschwierigkeiten, können sich Kunden an den Sicherungsfonds wenden und erhalten das gesamte Guthaben, insofern dies unter der Grenze von 100.000 Euro liegt. Erfasst werden das Guthaben mitsamt der Zinsen. Da auch in Luxemburg der Euro die geltende Währung ist, wird das Guthaben nicht umgerechnet und unterliegt keinen Wechselkursschwankungen. D.h. das Guthaben wird auch in Euro ausgezahlt.

Welche Grenzen gelten Einzel- bzw. Gemeinschaftskonten?

In der EU gilt eine von den europäischen Ländern gemeinsam verabschiedete Richtlinie, welche Mindestanforderungen an die Einlagensicherung definiert. Europaweit – und damit auch in Luxemburg – muss ein Fonds zur Einlagensicherung 100.000 Euro abdecken. In Luxemburg ist dies erfüllt. Wenn der angesparte Betrag über der Grenze von 100.000 Euro liegt, dann kann es passieren, dass Anleger bei einer Insolvenz ihres Kreditinstituts nicht die komplette Summe zurückerhalten. Durch den Sicherungsfonds ist der Betrag bis 100.000 Euro geschützt und darüber hinausgehende Guthaben sowie Zinsen können nur anteilig oder – im ungünstigen Fall – gar nicht ausbezahlt werden. Bei einem Gemeinschaftskonto, etwa bei Ehepaaren, multipliziert sich der Grenzbetrag der Einlagensicherung mit der Anzahl der Kontenbesitzer. Gibt es zwei Kontoinhaber, dann beträgt der maximale Betrag der Einlagensicherung demnach 200.000 Euro.

Was ist durch die Einlagensicherung in Luxemburg abgesichert?

Der Einlagensicherungsfonds in Luxemburg umfasst verschiedene Arten von Guthaben. Dazu zählen klassische Sparguthaben bei Banken, festverzinsliche Anlagen sowie Tagesgelder, Konten, Termingelder und Sparbriefe. Ebenso sind Forderungen geschützt, welche die Bank
urkundlich verbrieft hat, wie dies etwa bei Namensschuldverschreibungen der Fall ist. Der Fonds gilt für luxemburgische Banken, Bausparkassen sowie Kreditgenossenschaften, wobei auch Banken umfasst sind, die ihren Hauptsitz außerhalb von Luxemburg haben, bei denen der Anleger das Geld aber bei einer Filiale in Luxemburg hinterlegt hat.

Was ist nicht abgesichert?

Die luxemburgische Einlagensicherung gilt nicht für alle Formen der Anlagen. Entsprechend den aktuellen EU-Regeln sind etwa Wertpapiere ausgenommen. Denn diese gelten als Eigentum des Kunden, was von dem Bankinstitut nur verwahrt wird. Analog sind auch von der Bank verwaltete Beteiligungen an Immobilien oder Wertmetalldepots nicht durch den Fonds vor einem Verlust gesichert. Ausgenommen sind weiterhin Inhaber- sowie Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus einem eigenen Wechsel.

Entwicklung der luxemburgischen Einlagensicherung

In der gesamten Europäischen Union sollte nach der Finanzkrise eine Einlagensicherung für Guthaben von Anlegern eingerichtet werden. Zunächst wurde diese auf 50.00 Euro festgelegt und später – 2010 – europaweit auf 100.000 Euro pro Sparer erhöht. Luxemburg hatte dem bereits vorausgegriffen und schon Anfang 2009, also noch vor den Vereinbarungen der EU, einen Fonds mit einer Deckung bis 100.000 Euro etabliert. Damit galt Luxemburg als einer der Vorreiter bei der Einlagensicherung innerhalb der Euro-Zone. Wesentlichen Einfluss auf den Sicherungsfonds hat die Tatsache, dass der Euro auch in Luxemburg Zahlungsmittel ist. Wäre dies nicht der Fall, müsste das Guthaben bei einer Bankenpleite zur Erfüllung des Sicherungsfonds in die Landeswährung umgerechnet werden, was mit Kursverlusten einhergehen kann.

Das Wichtigste zur luxemburgischen Einlagensicherung

Die Einlagensicherung in Luxemburg beträgt 100.000 Euro je Kunde. Damit orientiert sich das Land an den Vorgaben der EU, hatte diese aber bereits umgesetzt, bevor europaweit eine Einlagensicherung in dieser Höhe vereinbart wurde. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank erhält der Kunde den Wert seines Guthabens bis 100.000 Euro erstattet. Wichtig ist aber, dass man nicht mehrere Konten bei einer luxemburgischen Bank hat, denn die Einlagensicherung gilt pro Kunde, nicht pro Konto. Besitzer von Gemeinschaftskonten haben den Vorteil, dass sich hier die Einlagensicherung mit der Anzahl der beteiligten Personen erhöht. Man sollte aber bedenken, dass die Einlagensicherung nicht für Wertpapiere gilt, da diese nicht der Bank gehören.

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