Einlagensicherung Portugal

Allgemeines

Der portugiesische Einlagensicherungsfonds wurde bereits im Jahre 1994 eingerichtet. Grundlage für den Aufbau des Fonds war eine Richtlinie der Europäischen Union. Es war aber auch die Grundlage/Bedingung für die Aufnahme in die Euro-Währungszone.

Gesetzliche Einlagensicherung in Estland

Dieser Fonds sichert die Spareinlagen ab, außerdem werden Einlagen in Form von Tagesgeld und Festgeld abgesichert, sowie Gelder auf den Girokonten. Aktien, Anleihen, Fondsanlagen oder Schuldverschreibungen werden durch diesen Fonds nicht abgesichert.

Wie viel ist abgesichert mit der portugiesischen Einlagensicherung?

Die inländischen oder ausländischen Geldanleger, die bei einer von der portugiesischen Regierung lizensierten Bank – Spargeldkonten, Girokonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten unterhalten, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro, je Bank und Person, durch den Einlagensicherungsfond, abgesichert. Es gibt keine Absicherung von Aktienanlagen, Fondsanlagen, Anleihen oder Schuldverschreibungen durch den Sicherungsfond. Dies ist im Normalfall auch nicht notwendig, diese Papiere werden durch die Bank lediglich aufbewahrt und der Eigentümer hat im Insolvenzfall einen Herausgabeanspruch. Für die im österreichischen Recht bekannte, erweiterte Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung gibt es bei der Einlagensicherung Portugals nichts Vergleichbares. Dagegen wird bei den liquiditätsnahen Anlagearten (Sparkonto, Girokonto, Festgeld, Tagesgeld), ähnlich dem österreichischen Recht verfahren. Ist das betreffende Kreditinstitut oder Bank insolvent oder nicht mehr zahlungsfähig, erstattet der Einlagensicherungsfonds die besicherten Beträge (bis zu 100.000 Euro je Person und Bank), innerhalb von 20 Tagen, zurück.

Das Wichtigste zur portugiesischen Einlagensicherung

Der Einlagensicherungsfonds Portugals sichert die liquiditätsnahen Bereiche des portugiesischen Finanzsystems. Wie, allgemein in der Eurozone üblich, vermitteln die Einlagensicherungsfonds der Banksysteme Vertrauen und Solidität und dies unabhängig von der Situation einzelner Banken. Damit werden die gemeinsame Währung und das umfassende Finanzsystem abgestützt. Gerade für kleinere Mitgliedsstaaten, wie Portugal, gilt es, keine Zweifel aufkommen lassen. Innerhalb der EU, wird die staatliche Eigenverantwortung, erwartet. Die Eigenverpflichtung der Europäischen Union, die Spareinlagen der privaten Sparer in Portugal zu garantieren, gibt den portugiesischen Banken Handlungsspielräume, die sie anscheinend, nutzen wollen.

Wer garantiert den portugiesischen Einlagensicherungsfonds?

Der Sicherungsfonds speist sich aus den Geldern der portugiesischen oder ausländischen Banken, die von der Zentralbank eine Bankenlizenz erhalten haben und in Portugal Geldgeschäfte abwickeln dürfen. Für diese Banken besteht die Pflicht zu einer Zwangsumlage. Weitere Mittel kommen von der Zentralbank Portugals und aus dem Haushalt des portugiesischen Finanzministeriums. Gemeinsam sichern die Banken und Institutionen die stetige Liquidität des Sicherungsfonds. Es besteht die gesetzliche Vorgabe, dass der Fond, jederzeit 0,8 Prozent, der gesamten abgesicherten Einlagen, beinhaltet. Sollte der Horrorfall eintreten, dass der Fonds in Anspruch genommen werden muss, und die Reserven des Fonds nicht ausreichen, um die 100.000 Euro je abgesicherten Bankkunden bereitzustellen, wäre die portugiesische Regierung gefordert. Zusätzlich gibt es noch eine Eigenverpflichtung der Europäischen Union, auch sie garantiert die Spareinlagen, der privaten Sparer.