Einlagensicherung Niederlande

Allgemeines

Die in allen EU-Staaten sind auch in den Niederlanden Einlagen von Privatpersonen bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro je Bankkunde abgesichert. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2009/14/EG, nach der diese Mindestgarantiesumme in Höhe von 100.000 Euro gesetzlich verankert ist. In den Niederlanden wurde die genannte EU-Richtlinie in die bestehenden Vorschriften zur „Collectieve Garantieregeling“ (CGR) integriert. Im Allgemeinen gelten die Staatsfinanzen der Niederlande als sehr solide, und im Falle einer größeren Bankenpleiten ist davon auszugehen, dass das Sicherheitssystem gut greifen wird.

Gesetzliche Einlagensicherung Niederlande

Der Einlagensicherungsfonds in den Niederlanden wird von „De Nederlandsche Bank“ (DNB) gemanagt und verwaltet. Das ist die Zentralbank der Niederlande, welche auch die Zulassungen für Finanzdienstleister erteilt. Allerdings werden nicht alle Banken vom Sicherungsfonds erfasst, bzw. sind Mitglied darin. So gehören in der Regel Banken, die ein reiner Anbieter von elektronischem Geld sind, nicht dem niederländischen Einlagensicherungsfonds an. Jedoch sind solche Institute die absolute Ausnahme und bieten in der Regel auch keine Sparkonten für private Anleger an. So sind mit insgesamt mehr als 170 Banken ein Großteil der Geldinstitute der Niederlande Mitglied im Einlagensicherungsfonds der DNB.

Wie viel ist abgesichert mit der niederländischen Einlagensicherung?

Abgesichert sind bis zu 100.000 Euro pro Bankkunde, d.h. bei Gemeinschaftskonten kann sich diese Sicherungssumme entsprechend der Anzahl der Mitinhaber des Kontos entsprechend erhöhen. Die Abwicklung erfolgt im Falle einer Bankeninsolvenz innerhalb von drei Monaten durch die DNB.

Was ist abgesichert?

Die niederländische Einlagensicherung deckt Sparkonten, Girokonten sowie Termineinlagen ab. Zu beachten ist, dass im Falle der Insolvenz eines Kreditinstituts lediglich Privatpersonen sowieso kleine Unternehmen abgesichert sind. Großunternehmen werden vom Schutz durch den Einlagensicherungsfonds der Niederlande ausgenommen.

Was ist nicht abgesichert?

Von der Einlagensicherung der Niederlande nicht abgesichert werden Aktien, Inhaberschuldverschreibungen und Anleihen. Dies ist allerdings üblich, und ist bei keinem Einlagensicherungssystem anders geregelt. Schließlich sind individuelle Anlagerisiken nicht Sache eines Sicherungsfonds.

Entwicklung der niederländischen Einlagensicherung

Die niederländische Einlagensicherung hat sich im Laufe der letzten Jahre insbesondere durch die neuen EU-Richtlinien zu den gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherungssystemen gewandelt. So wurden beispielsweise die Mindestsicherungsgrenzen über die letzten Jahre Schritt für Schritt von zunächst 20.000 Euro, über 40.000 Euro auf inzwischen 100.000 Euro erhöht.

Das Wichtigste zur niederländischen Einlagensicherung

Die Niederlande stehen finanziell gut da, und sind in dieser Hinsicht durchaus mit Österreich oder Deutschland vergleichbar. Im Falle einer Bankeninsolvenz sollte der niederländische Einlagensicherungsfonds nicht in größere Schwierigkeiten geraten, und die Entschädigung für Privatanleger in Höhe von 100.000 Euro je Bankkunde dürfte nicht gefährdet sein. Wichtig ist die immer die Streuung der Anlagen auf verschiedene Banken, so dass bei keiner Bank mehr als 100.000 Euro angelegt sind. Wird dieser Grundsatz berücksichtigt, dann dürfte die Einlagensicherung in den Niederlanden als sicher gelten.

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