Einlagensicherung Estland

Das Wichtigste in Kürze

Auf Basis der EU-Richtlinie 2009/14/EG besteht in Estland formell das gleiche gesetzlich festgelegte Einlagensicherungssystem wie in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auch. So ist hier im Falle der Insolvenz einer Bank jeder private Anleger bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro abgesichert.

Gesetzliche Einlagensicherung in Estland

Die gesetzliche Einlagensicherung in Estland nennt sich offiziell „Tagatisfond“ und gilt bis zu einer Sicherungsgrenze in Höhe von 100.000 Euro. Grundlage für das estnische Einlagensicherungssystem ist die Richtlinie 2009/14/EG der Europäischen Union. Es besteht daher ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung, welcher zur Not sogar vor Gericht eingeklagt werden kann.
Der estnische „Tagatisfond“ kümmert sich nicht nur um die Einlagensicherung, sondern zusätzlich ebenso um die Stabilität des Finanzsektors. Sollte es zu einem Sicherungsfall kommen, werden die Bankkunden über die Zahlungsunfähigkeit der Bank. Zu diesem Zweck werden in überregionalen Zeitungen alle relevanten Daten publiziert. Sparer müssen ihre Ansprüche dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geltend machen.

Wie viel ist abgesichert mit der estnischen Einlagensicherung?

Wie bei jeder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat gilt auch in Estland die Sicherungsgrenze in Höhe von 100.000 Euro pro Bankkunde. Bei Gemeinschaftskonten ist diese Summe daher höher, da hier mehrere Personen Kunden der Bank sind.

Was ist abgesichert?

Durch das Einlagensicherungssystem in Estland werden Kontoguthaben (z.B. Giroeinlagen, Sparguthaben, Tages- und Termingelder und Sparbriefe) sowie Forderungen, welche eine Bank durch Beurkundung verbrieft hat, abgesichert.

Was ist nicht abgesichert?

Wertpapierdepots und Anlagen in Fonds sind nicht abgesichert, was aber auch gar nicht notwendig ist, da es sich dabei schließlich gar nicht um Einlagen bei einer Bank handelt. Vielmehr verwahrt die Bank diese nur im Kundenauftrag. So bleiben Wertpapiere und Fonds stets im Eigentum des Kunden und eine Sicherung ist überhaupt nicht erforderlich. Im Falle einer Insolvenz der Bank kann der Kunde schließlich die Herausgabe der Wertpapiere von seiner Bank verlangen und sie in ein anderes Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.

Entwicklung der estnischen Einlagensicherung

Erste Maßnahmen zur Etablierung eines Einlagensicherungssystems unternahm der estnische Staat bereits Jahre 1998. Damals wurde ein Garantiefonds aufgelegt, welcher sich in vier sektorale Fonds unterteilt: die klassische Einlagensicherung bei Banken, Investorenschutz bei Wertpapiergeschäften und die Sicherung von Pensionsfonds und Lebensversicherungen. Alle Kreditinstitute, die in diesem Fonds organisiert sind, müssen sowohl einmalig als auch vierteljährlich Beiträge zahlen. Dadurch wird das Einlagensicherungssystem in Estland finanziert. Im Laufe der Jahre wurden die Bestimmungen der estnischen Einlagensicherung an die jeweils neuesten EU-Richtlinien angepasst.

Das Wichtigste zur estnischen Einlagensicherung

Jeder Bankkunde ist mit bis zu 100.000 Euro Einlagen abgesichert, und da die meisten größeren estnischen Banken de facto nur Filialen von schwedischen Banken sind, ist der Anleger in vielen Fällen vor allem auf die Stabilität des schwedisches statt des estnischen Finanzsystems angewiesen, falls es zu einem Einlagensicherungsfall kommen sollte. Aber natürlich gibt es auch selbständige estnische Banken, dies muss der Sparer vor einer eventuellen Anlage von Fall zu Fall prüfen. Im Allgemeinen kann eine Anlage bei Banken in Estland als vergleichsweise sicher gelten, solange die Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Bankkunde nicht überschritten wird.

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