Einlagensicherung Tschechien

Allgemeines

Erstmalig hat sich die tschechische Regierung 1992 mit dem Thema Einlagensicherung befasst und einen Einlagensicherungsfonds vereinbart. Dieser wurde 1994 eingerichtet und soll der Absicherung der Einlagen sowie Zinsen juristischer Personen dienen. Der Fonds gilt für In- und Ausländer. Als Anleger gelten Privatpersonen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stiftungen, eingetragene Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Leitung des Einlagensicherungsfonds in Tschechien obliegt einem Verwaltungsrat. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern: Vertreter des Finanzministeriums, der Nationalbank und der beteiligten tschechischen Banken. Bisher musste der Sicherungsfonds in 16 Fällen eingreifen und Ausgleichszahlungen an Sparer leisten. Ursache waren wirtschaftliche Schwierigkeiten der am Fonds beteiligten Banken.

Gesetzliche Einlagensicherung in Tschechien

Die Einlagensicherung in Tschechien – im Land als FPV (Fond pojištení vkladu oder Deposit Insurance Fund) bezeichnet – deckt bis zu einer Sparsumme von 100.000 Euro 100% des Guthabens samt Zinsen ab. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden EU-Richtlinie. Ausgezahlt wird die Sicherung in der Landeswährung Kronen. D.h. es werden dann, wenn die Einlagensicherung greift, so viele Kronen zurückgezahlt, wie diese dem Wert von 100.000 Euro zum Zeitpunkt der Entschädigung entsprechen. Sinkt die Währung zwischenzeitlich, besteht also das Risiko, dass man weniger Geld zurückerhält als eingezahlt wurde. Nach dem Gesetz zur Garantie von Bankeinlagen in Tschechien (Gesetz Nr. 21/1992) ist bei der Umrechnung von Euro-Einlagen in Kronen der durchschnittliche Kurs der Nationalbank Tschechiens am Tag eines Versicherungsfalles anzuwenden, wobei bis zur Auszahlung 20 Tagen vergehen können.

Welche Grenzen gelten für Einzel- bzw. Gemeinschaftskonten bei der tschechischen Einlagensicherung?

Die europäischen Länder – darunter auch Tschechien – haben eine gemeinsam Richtlinie zu den Mindestanforderungen der Einlagensicherung verabschiedet. Diese schreibt eine Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vor, welcher Tschechien gerecht wird. Liegt der angesparte Betrag höher, kann es sein, das bei einer Insolvenz der Bank der über 100.000 Euro liegende Teil der Ansparsumme nicht zurückerstattet wird oder nur teilweise ausgezahlt werden kann. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder der Kontoinhaber einen Anspruch auf Leistungen aus der Einlagensicherung, sodass bei zwei Kontoinhabern der maximale Betrag aus der Einlagensicherung 200.000 Euro beträgt.

Was ist abgesichert?

Geschützt werden Kontoguthaben (Sparguthaben, Giroeinlagen, Tagesgeld, Termingelder, Sparbriefe). Auch Forderungen, welche die Bank urkundlich verbrieft hat, sind geschützt Namensschuldverschreibungen). Der tschechische Einlagensicherungsfonds gilt für Banken, Bausparkassen und Kreditgenossenschaften.

Was ist nicht abgesichert?

Von der Einlagensicherung sind jedoch einige Anlagen ausgenommen. Der Fonds bezieht sich nicht auf Wertpapiere, da diese als Eigentum des Kunden gelten und nur von der Bank verwahrt werden. Ähnlich sind auch von der Bank verwaltete Immobilienbeteiligungen oder Depots mit Wertmetallen nicht gegen einen Verlust abgesichert. Sollte beispielsweise der Goldpreis dramatisch fallen, dann erfolgt keine Entschädigung der Anleger. Nicht abgesichert sind ebenso Inhaber- sowie Orderschuldverschreibungen, Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln oder Genussrechtsverbindlichkeiten.

Entwicklung der tschechischen Einlagensicherung

Nachdem Tschechien in den 90er Jahren die Einlagensicherung nur bis zu einem Betrag von 25.00 Euro gewährleistete, hob die Republik diesen Betrag 2010 an. Dies geschah im Zuge der damaligen Finanz- und Bankenkrise, da die EU-Kommission beschloss, Sparer bei Bankpleiten rasch zu entschädigen und der europäische Sicherungsfonds verabschiedet wurde. Es wurde eine Einlagensicherung von 100.000 Euro europaweit beschlossen, Tschechien zog zunächst aber nur teilweise nach und setzte die Grenze der Sicherung 2010 auf 50.00 Euro. Inzwischen wurde die Grenze auf 100.000 Euro angehoben.

Das Wichtigste zur tschechischen Einlagensicherung

Die Einlagensicherung in Tschechien beträgt wie bei anderen europäischen Ländern 100.000 Euro. Diese werden im Falle einer Bankenpleite aber in Kronen gezahlt – d.h. der Sparer erhält so viele Kronen, wie sie dem aktuellen Gegenwert von 100.00 Euro entsprechen. Dennoch profitieren private Anleger von der Sicherheit des Einlagenfonds. Sie sollten jedoch nicht mehr als 100.000 Euro bei einer tschechischen Bank anlegen und bedenken, dass die Einlagensicherung nicht bei Wertpapieren greift.

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