Kapitalertragssteuer in Österreich

Das Wichtigste in Kürze

Die Kapitalertragsteuer, kurz KESt genannt, ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und auch der Körperschaftsteuer. Bekannt ist die Kapitalertragsteuer  für alle Österreicher die ihr Geld ansparen, denn von den Zinserlösen müssen wir die Kapitalertragsteuer bezahlen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer die von einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung erhoben wird und an das Finanzamt abgeführt wird. In Österreich beträgt die KESt auf Bankzinsen 25 % bzw. seit 1.1.2016 27,5 % auf z. B. Dividenden. Die KESt ist eine Abgeltungsteuer und damit wird keine Einkommensteuer mehr fällig für die erwirtschafteten Zinsen.

Wann muss die KESt bezahlt werden?

Keine Bange, wir als Sparer sind nicht diejenigen die die KESt abführen müssen, sofern wir bei einem inländischen Institut die Sparzinsen erhalten. Anders gelagert ist dies bei ausländischen Sparzinsen, die brutto für netto gut geschrieben werden.  Bei Zinserträgen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des § 27a Abs 1 Z 1 EStG 1988 muss die/der zum Abzug Verpflichtete am 15. Dezember jeden Jahres eine Vorauszahlung entrichten. Im darauf folgenden Jahr muss die Bank dann den Rest der Kapitalertragsteuer.

Wer muss die KESt bezahlen?

Jeder der in Österreich anspart und Sparzinsen lukriert muss die Kapitalertragsteuer bezahlen. Ausnahmen gibt es für Menschen die über ein geringes Erwerbseinkommen verfügen, diese können die KESt zurückholen.

Kapitalertragsteuer Freibetrag

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer. Alles muss verzinst werden.

KESt zurückholen

Ja, nicht jeder muss die KESt zahlen, bzw. jeder muss sie abführen aber manche können sich die KESt über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. über die Einkommensteuererklärung auch wieder zurückholen. Wichtig ist, dass nur jene sich die KESt zurückholen können, welche über hohe Zinseinkünfte verfügen können und daher Kapitalertragsteuer zahlen haben müssen und gleichzeitig kaum ein Erwerbseinkommen haben. Die steuerpflichtigen Gesamteinkünfte im Jahr (Brutto-Einkommen minus Sozial­versicherung und Absetzbeträge) plus alle Kapitaleinkünfte aus Zinse ­dürfen nicht mehr als 11.000 Euro pro Jahr betragen. Da in den letzten Jahren die Zinsen so niedrig sind und daher auch kaum KESt zu bezahlen ist, lohnt es sich heutzutage kaum mehr hier den Aufwand zu betreiben. Die Zeitschrift Konsument hat dazu im Jahr 2013 einen Artikel veröffentlicht, welcher zum Teil kostenpflichtig ist, wo genau erklärt ist, wie die KESt zurückgeholt werden kann.

Entwicklung der KESt in Österreich

Mit 1.1.1993 wurde die Kapitalertragsteuer in ihrer heutigen Form eingeführt. Mit 1.1.2016 wurde die Kapitalertragsteuer leicht verändert, denn nur noch auf Zinserträge auf Konten und Sparbüchern beträgt

Fazit

Als Abgeltungssteuer wird die KESt von Banken, Kapitalgesellschaft oder Versicherung eingehoben und an das Finanzamt übermittelt. Die Höhe der KESt beträgt in Österreich auf Bankzinsen 25 % und auf z.B. Dividenden 27,5 %. Jede Österreicherin bzw. jeder Österreicher ist zur Zahlung der KESt verpflichtet, Ausnahmen stellen nur Menschen mit geringen Einkünften dar, diese können die Steuer über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen.

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Andreas Greiner, Betreiber von Sparzinsen.at

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