Einlagensicherung Italien

Allgemeines

Die Einlagensicherung in Italien unterliegt wie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seitdem 01.Januar 2011 den gemeinsamen EU-Richtlinien.

Diese umfassen im Wesentlichen die Absicherung von privaten Einlagen auf Giro- bzw. Sparkonten, also der Girokonten, Sparbücher, Fest- und Tagesgeldkonten von Privatleuten und juristischen Personen zu 100% bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 EUR bzw. 200.000 EUR bei Vorhandensein von Gemeinschaftskonten (Cointestatio) je Kunde und Bank.

Die Einlagensicherung bei Kreditinstituten umfasst jedoch keine Wertpapiere, wie Aktien oder Fondsanteile oder bei einer Bank gelagerte Wertsachen, die lediglich durch das jeweilige Kreditinstitut verwaltet werden oder für die ein auf den Kundennamen lautendes Depot geführt wird.

Gewährleistet wird die Einlagensicherung bei Kreditinstituten einerseits durch den italienischen Einlagensicherungsfonds Fondo Interbancario di Tutela die Depositi, kurz: FITD, dem italienische Banken bzw. Finanzdienstleister sowie italienische Sparkassen angeschlossen sind und andererseits durch den für Genossenschaftsbanken zuständigen Fonds Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo, kurz FGD.

Ein weiterer separater Einlagensicherungsfonds ist der „Fondo Nazionale di Garanzia“. Diesem Fonds sind Brokern und Wertpapierhandelsfirmen (SIM) aber auch Banken angeschlossen. Die Absicherung betrifft Kundenforderungen aus Wertpapieren gegenüber diesen Instituten. Die Sicherungshöchstgrenze liegt hier bei 20.000 EUR.

Für durch Banken selbst ausgegebene Anleihen sieht das italienische Bankenrecht bei Vorhandensein bestimmter Ausstattungsmerkmale eine staatliche Rückzahlungsgarantie vor. So darf die Laufzeit nicht über 5 Jahre liegen und die Bankanleihen müssen nach dem 31.12.2009 ausgegeben worden sein.

FITD – Fondo Interbancario di Tutela die Depositi

Dem FITD sind überwiegend italienische Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister angeschlossen, aber auch Ableger ausländischer Kreditinstitute, wie zum Beispiel die Credit Suisse AG SPA oder die Deutsche Bank SPA .

Für ausländische Banken mit Tochtergesellschaften in Italien sowie Finanzdienstleister ist die Teilnahme am FITD freiwillig. Eine aktuelle Übersicht der am FITD angeschlossenen Institute findet sich auf der Webseite: www.fitd.it.

Die angeschlossenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen dabei neben der allgemeinen italienischen Bankenaufsicht durch die Banco d’Italia auch der separaten Aufsicht des FITD und sind verpflichtet, regelmäßig die Daten zu ihrer Eigenkapitalausstattung, zu Kredit- und und Marktpreisrisiken und zu ihren Risiko-Managementsystemen zu übermitteln.

So können aufsichtsrelevante Kennzahlen ermittelt werden, die dazu dienen rechtzeitig zu erkennen, ob bestimmte Grenzwerte bzw. Indikatoren überschritten werden, um in solchen Fällen zügig eingreifen zu können. So werden beispielsweise auch regelmäßig Stresstests zum Beispiel hinsichtlich Marktänderungen oder unerwarteter Kreditausfälle und deren Auswirkung auf das Eigenkapital und damit die Bonität durchgeführt.

Sollte dennoch ein Kreditinstitut in die Liquidation geführt werden müssen, sehen die Regeln des FITD zunächst vor, dass andere im FITD angeschlossene Banken die jeweiligen Assets und Verbindlichkeiten, gegebenenfalls im Konsortium übernehmen und von der FIDT Zuschüsse für Ausfälle erhalten. Somit können die Kundeneinlagen zunächst ohne Unterbrechung weitergeführt werden ohne dass Kunden ihren Anspruch gesondert einfordern müssen.

Die Adresse und Kontaktdaten des FITD sind:

Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi
Via del Plebiscito 102
00186 Roma
Telefon: +39 06 699 861
Fax: +39 06 679 8916
http://www.fitd.it/

FGD – Fonds Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo

Auch für genossenschaftliche Spar- und Kreditinstitute gilt der einheitliche Schutz für private Kundeneinlagen auf Giro- und Sparkonten mit der Höchstgrenze von 100.000 EUR. Ebenso sind Wertpapiere und Depoteinlagen nicht durch den FGD geschützt.

Die Mitglieder der genossenschaftlichen Institute haben sich dem genossenschaftlichen Gedanken folgend über die Regelungen des FGD hinaus zu weiteren gegenseitigen Einstandspflichten bei einer Schieflage eines angeschlossenen Institutes verpflichtet, so daß Kundengelder im Fall der Fälle zusätzlich geschützt sind.

Allerdings umfasst der genossenschaftliche Fonds über die Einlagensicherung Italien hinaus auch eine Unterstützung der angeschlossenen Unternehmen untereinander.

Die Adresse und Kontaktdaten des genossenschaftlichen Fonds sind:

Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo
Via Lucreazia Romana 41-47
00178 Roma
Telefon: +39 06 720 79001
Fax: +39 06 720 79020
http://www.fgd.bcc.it

Fondo Nazionale di Garanzia

Der Fondo Nazionale di Garazia ist ein komplementärer Schutz, für Forderungen gegenüber Brokern und Wertpapierhandelsunternehmen (SIM). Grundsätzlich sin diese Institute verpflichtet, Kundengelder separat bei Banken anzulegen, sodass für diese der Schutz des FITD greift. Der Schutz greift im Insolvenzfall lediglich für Gelder die noch nicht auf eine Geschäftsbank transferiert oder rechtswidrig veruntreut wurden.

Die Adresse und Kontaktdaten des Fondo Nazionale di Garanzia
 sind:

Fondo Nazionale di Garanzia
Via Giacomo Puccini, 9 – 00198 ROMA
Tel: +39 06 6787800
Fax:+39 06 6787683
http://www.fondonazionaledigaranzia.it

Historische Entwicklung der Einlagensicherung in Italien

Ursprünglich lag die Höchstgrenze der Einlagensicherung bei insgesamt 20.000 EUR. Mit der. Im Jahre 1996 wurde mit der Umsetzung einer weiteren EU Richtlinie die Einlagensicherung auf 103.291,38 Euro erhöht und wich damit geringfügig von anderen EU Ländern ab. Grund hierfür war der Umrechnungskurs zur damaligen Lira als Basis für die Berechnung. Zum 31. Dezember 2010 wurde die Sicherung dann 100.000 EUR je Kunde und Bank einheitlich zu den anderen EU-Ländern festgelegt.

Zusammenfassung – Einlagensicherung Italien

Die Einlagensicherung von privaten Einlagenn auf Giro- bzw. Sparkonten beträgt 100% bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 EUR je Kunde und Bank. Sie entspricht damit den einheitlichen Richtlinien der EU. Nicht abgesichert sind Wertpapiere und in Depots eingelagerte Wertsachen. Die Einlagensicherung wird durch den Fondo Interbancario di Tutela die Depositi (FITD) für Banken und Sparkassen und durch den Fonds Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo (FGD) getragen. Für Broker und Wertpapierhändler gibt es in bestimmten Fällen einen komplementären Schutz über maximal 20.000 EUR durch den Fondo Nazionale di Garanzia. Neuere italienische Bankanleihen bis 5 Jahre Laufzeit genießen eine staatliche Rückzahlungsgarantie.