Einlagensicherung Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Begriff Einlagensicherung wird eine Maßnahme bezeichnet, die garantiert, dass Kunden in einem bestimmten Umfang ihr Geld erhalten. Um dieses verbindlich zu gewährleisten, existiert für Banken in Deutschland die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung.

In Österreich gibt es einige Banken, welche der deutschen Einlagensicherung unterliegen und ihre Produkte in Österreich anbieten, wie z. B.

  • ING DiBa
  • DKB
  • GLS Bank
  • Ethikbank oder die
  • VR Bank

Gesetzliche Einlagensicherung Deutschland

Seit August 1998 sind Geldinstitute nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verpflichtet, Einlagen durch die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung zu schützen. Andernfalls kann eine Bank nicht zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden. Allerdings können sich Geldhäuser auch von einer solchen Mitgliedschaft befreien lassen. Dann müssen sie aber stattdessen einer institutssichernden Einrichtung angehören. Auch diese deckt dann Einlagen. Die deutschen Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Landesbanken und Landesbausparkassen gehören institutssichernden Einrichtungen an. Je Kunde und Bank ist eine Mindestentschädigung von 100.000,00 Euro vorgesehen.

Wie viel ist abgesichert mit der deutschen Einlagensicherung?

Im Entschädigungsfall sind nach dem Einlagensicherungsgesetz Einlagen bis zu 100.000,00 Euro je Kunde und Bank abgesichert. Nach der gesetzlichen Anlegerentschädigung sind 90 % der Forderungen, aber maximal 20.000,00 Euro je Person und Institut abgesichert. Liegt eine gemeinsame Anlage in Form eines Gemeinschaftskontos vor, verdoppeln sich die benannten Beträge beispielsweise bei einem Ehepaar auf 200.000,00 Euro und 40.000,00 Euro.

Was ist abgesichert?
Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind Kundeneinlagen und Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften abgesichert. Darunter fallen konkret Giroeinlagen, Tages- und Termingelder, Sparguthaben und Namensschuldverschreibungen. Aber auch Dividenden und Verkaufserlöse lassen sich unter den Schutz des Gesetzes rechnen.

Was ist nicht abgesichert?
Genussrechtsverbindlichkeiten, Orderschuldverschreibungen und Wertpapiere fallen nicht unter den Schutzmechanismus. Letzte werden von der Bank für den Kunden nur verwaltet und stellen keine Anlagen dar.

Entwicklung der Einlagensicherung in Deutschland

Um negative Erfahrungen aus Bankenkrisen und den Verlust von Kundeneinlagen abzuwenden, haben sich im Laufe der Zeit Sicherungseinrichtungen etabliert. Eine der ersten war der Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds, der im Jahr 1937 gegründet wurde. Eine gesetzliche Verpflichtung einer solchen Einrichtung anzugehören, bestand allerdings lange Zeit nicht. Erst durch die EG-Richtlinien 94/19/EG und 97/9/EG ist das für Europa vorgeschrieben. Die aufgeführten Regelungen wurden in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt, das am 01.08.1998 in Kraft getreten ist und seitdem mehrfach abgeändert wurde.

Das Wichtigste zur Einlagensicherung in Deutschland

Das Wichtigste vorab: Anlagen werden in Deutschland sicher aufbewahrt. Jede Bank muss einer Sicherungseinrichtung angehören, die mindestens die gesetzlichen Standards umsetzt. Viele Banken gehen mit ihrem Schutz über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinaus. Vorgeschrieben sind je Kunde und Institut 100.000,00 Euro für Einlagen und 90 %, aber maximal 20.000,00 Euro, aus Forderungen von Wertpapiergeschäften.

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Andreas Greiner, Betreiber von Sparzinsen.at

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