Die Erste Bank hat wichtige Änderungen bei ihrer Kundenabsicherung angekündigt. Ab dem 1. September 2024 wird die erweiterte Kundenabsicherung, eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme, die seit 2002 über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht, nicht mehr angeboten. Dieser Schritt folgt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ansicht, dass eine zusätzliche Absicherung nicht mehr notwendig ist, da die gesetzliche Einlagensicherung bereits Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut absichert.
Für bereits bestehende Einlagen vor diesem Stichtag bleibt die erweiterte Absicherung erhalten, aber zukünftige Einlagen und Transaktionen wie Auszahlungen nach diesem Datum werden ausschließlich unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen. Diese bleibt unverändert und bietet weiterhin umfassenden Schutz.
Die Erste Bank und ihre Partner im Haftungsverbund, zu denen neben der Erste Group Bank AG auch die Zweite Sparkasse, die s Bausparkasse und 46 weitere regionale Sparkassen zählen, nutzen ein Frühwarnsystem, um finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Dieses System ist ein zentraler Bestandteil ihrer Strategie zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Liquidität, wodurch die Geschäftsbeziehungen mit den Kundstabil und ohne Unterbrechungen fortgeführt werden können.
Kunden, die detaillierte Informationen suchen, werden ermutigt, die offiziellen Webseiten der Erste Bank und des Haftungsverbunds zu besuchen, um sich über die gesetzliche und die nun auslaufende erweiterte Einlagensicherung zu informieren und ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.
- mehr über die Einlagensicherung in Österreich
- mehr über das Auslaufen der erweiterten Kundenabsicherung