Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung

Diese gilt für alle österreichischen Banken und ist auf Grundlage der gesetzlichen Regelung  einer EU Richtlinie im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geordnet. D.h. Banken, die Einlagen entgegennehmen, sind verpflichtet diese sicherzustellen. Ob und welche Konzession eine Bank in Österreich hat, ist auf Webseite der FMA (Finanzmarktaufsicht) nachzulesen.

Zu einer Reformierung der ESA kam es zu Beginn 2019, nach Druck der EU. Mittlerweile gibt es drei Sicherungseinrichtungen in Österreich, die über ein Fondsvolumen von 500 Millionen Euro verfügen, was nur mickrige 0,3 % der gesicherten Einlagen von 160 Milliarden Euro ausmacht. Dies soll sich aber ändern, bis 2024 soll der Fonds über immerhin 1,3 Milliarden Euro verfügen.

Österreichische Banken sind verpflichtet bei einer der drei Sicherheitseinrichtungen angeschlossen zu sein, anderenfalls wird die Konzession entzogen.

Ausländische Banken wie eine DKB, N26 (Deutschland), Renault Bank direkt (Frankreich), Advanzia Bank (Luxemburg) oder z. B. BIGBANK (Estland), unterliegen den jeweiligen nationalen Einlagesicherungen. Diese sind dank der EU ebenso 100.000 Euro je Kunde und je Bank. Im Detail können diese nationalen Einlagensicherungen jedoch anders ausgestaltet sein.

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Das Wichtigste zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in einem Video zusammengefasst:

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Die Einlagensicherung in Österreich

Höhe der Einlagensicherung

Gesichert sind 100.000 Euro je Kunde und je Bank.

Konkrete Anwendung zur Berechnung der Einlage:

Es werden die Guthabenbestände aller Kundeneinlagen addiert. Hat ein Kunde z. B. 95.000 Euro am Sparbuch und 10.000 Euro am Girokonto, so werden durch die Einlagensicherung 100.000 Euro ersetzt.

Das gilt für Gemeinschaftskonto ebenso, das heißt auch da gilt 100.000 Euro je Kunde und pro Bank.

Achtung heißt es bei Bankmarken wie DADAT Bank, easybank oder Bank Direkt – diese sind nur Marken und gehören der Schelhammer Capital Bank AG, BAWAG oder der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Hier werden dann die Kontostände addiert, denn dahinter verbirgt sich die ein und dieselbe Bank.

Oder in Deutschland gibt es zahlreiche Whitelabel Banken, die wiederum auch in Österreich ihr Angebot positionieren. Das Tomorrow Konto, Vivid Konto oder teilweise auch das Verrechnungskonto des Brokers Trade Republic liegen alle bei der Solarisbank. Auch hier werden die Kontostände im Fall des Falles addiert, sollte die Bank ein Fall für die Einlagensicherung werden.

Welche Einlagen sind gesichert?

  • Einlagen von natürlichen und juristischen Personen
  • Sparbücher (täglich fällige Sparbücher, Prämien-, Kapitalsparbücher)
  • Guthaben auf Konten (Girokonten, Festgeldkonten, Sparcards, Online-Spar­konten, Wertpapierverrechnungskonten – nicht aber Wertpapierdepots)
  • Bausparverträge

Die Einlagensicherung ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Anlegers. Das bedeutet natürlich auch, dass wir Österreicher im Ausland auch unser Geld anlegen können. Dort gilt für uns dann die jeweilige Einlagensicherung bzw. der Einlagensicherungsfonds der dortigen Bank.

Welche Einlagen sind nicht gesichert?

In der Einlagensicherung nicht gesichert sind

  • Schuldverschreibungen und
  • Wertpapierdepots sowie
  • Einlagen von Pensions- und Rentenfonds.

Ebenso Einlagen bei in Österreich ansässigen Filialen bzw. Online-Banken, die im EU-Ausland konzessioniert sind.

Einlagensicherungssysteme

In Österreich sind drei Sicherungseinrichtungen aktiv:

  • Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
    • Diese gilt für alle österreichischen Kreditinstitute, außer die Erste Bank, die Sparkasse und die Raiffeisenbanken
  • S-Haftung GmbH
    • Die Sicherungseinrichtung nur für die Erste Bank und die Sparkasse
  • Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen
    • Diese Einlagensicherung gilt für alle Raiffeisen Institute und wurde 2020 gegründet

Alle drei Einrichtungen sind im ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geregelt.

Einlagensicherungsfonds

Die Kreditinstitute haften für die zu sichernden Einlagen ihrer Kunden mittlerweile zu 100 %. Das war nicht immer so, aufgrund der Reformierung 2019 fällt die Staatsgarantie von 50.000 Euro aus. Wie sich die Banken diesen „Verlust“ wieder zurückholen, bleibt abzuwarten.

Trotz allem kann der Finanzminister, durch besondere gesetzliche Ermächtigung, für Kreditoperationen der ESA und der S-Haftung die Bundeshaftung übernehmen.

Wie wird der Fonds dotiert?

Beiträge werden den Mitgliedsinstituten von der Sicherungseinrichtung jährlich vorgeschrieben. Bis 2024 muss der Fonds mit 0,8 % aller gedeckten Einlagen der Banken ausgestattet sein. Fällt danach dieser Zielwert durch Sicherungsfälle, so muss der Zielwert von 0,8 % innerhalb von 5 Jahren wieder erreicht werden. Auch Sonderbeiträge können von der Sicherungseinrichtung vorgeschrieben werden, sodass die Banken diese bezahlen müssen, um die Fonds zu dotieren. Nachzulesen in den § 21 und § 22 des Einlagensicherungsgesetzes.

Höhe der Einlagensicherungs-Fonds

Die drei österreichischen Einlagensicherungsfonds werden bekannterweise von den Banken und Sparkassen dotiert. Wie viel Geld liegt in diesen Fonds? Das Ziel liegt bei 0,8 %. Wie viel ist aber aktuell in diesen 3 Fonds?

Stand 31.12.2022:

  • Einlagensicherung Austria: 101.453.978.000 Euro an Einlagen, 673.494.000 € im Fonds (= 0,66 %)
  • s-Haftung: 65.587.983.000 Euro an Einlagen, 434.711.000 Euro im Fonds (=0,66 %)
  • Raiffeisen Sicherungseinrichtung: 93.213.197.000 Euro an Einlagen, 504.868.000 Euro (= 0,54 %)

Quelle: EBA

Dauer einer Auszahlung

Zur Auszahlung kommt es gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 20 Tagen.  Dies sollte zukünftig aber schneller passieren, gemäß ESAEG wird die Dauer gesenkt auf bis zu nur mehr 7 Tage, das geschieht allerdings erst bis 1.1.2024. Die Praxis zeigt, dass, wie aktuell die Beispiele der Anglo Austrian Bank und Commerzialbank zeigen, es ca. 14 Tagen dauert bis es zur Auszahlung kommt.

Bisherige Fälle

Bei folgenden Fällen wurde der Einlagensicherungsfonds bzw. die Einlagensicherung bereits benötigt.

Autobank (2021)

Im Jahr 2021 wurde die Wiener Autobank ein Fall für die Einlagensicherung. Die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) hat im Einlagensicherungsfall der AutoBank AG mehr als 76 Millionen Euro an 5.900 Einleger in Österreich und Deutschland ausbezahlt. Fast 99 % der Kunden der AutoBank AG haben Einlagen unter der Grenze von 100.000 Euro und sind somit in voller Höhe gesichert.

Commerzialbank (2020)

Mit Stand Anfang August 2020 wird vermutet, dass es sich um fiktive Kredite und erfundene Guthaben von rund 690 Millionen Euro handelt. Betroffen sind Unternehmen wie die börsennotierte Technologiefirma Frequentis, der Konzertveranstalter Barracuda, oder der SV Mattersburg, sowie bis zu 35.000 Privatpersonen. Bis dato hat der Einlagensicherungsfonds 370 Millionen Euro an 9.800 Kunden ausbezahlt.  

Anglo Austrian Bank (2020)

Die frühere Meinl Bank überschuldete sich mit zumindest 97 Millionen Euro, was im Frühjahr 2020 bekannt wurde. Das Volumen der besicherten Einlagen beläuft sich auf ca. 60 Millionen Euro.

Trigon Bank (2001)

Die Trigon Bank geht 2001 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Pleite. Diese wird mit zwischen 80 Millionen Schilling (ca. 5,8 Millionen Euro) und 270 Millionen Schilling (ca. 19,6 Millionen Euro) angegeben. Damals gab es eine Einlagensicherung von 20.000 Euro für Privatpersonen für ihre Spar- und Kontoguthaben.

Rieger Bank (1998)

Der Konkursantrag wurde im Herbst 1998 beim Handelsgericht Wien eingebracht mit vorläufigen Passiva von ca. 700 Millionen Schilling. Durch die nur eingeschränkte Bankkonzession durften Spareinlagen nicht angenommen werden, was jedoch geschah. So kam es genauen Prüfung, inwieweit die Einlagensicherung (max. 260.000 Schilling pro Einleger) in diesem Fall einspringen konnte.

Diskontbank (1998)

Im Winter 1998 wurde die Überschuldung der Bank mit 170 Millionen Schilling bekannt. Für 18.400 Menschen wurde die Einlagensicherung zum Anker mit damals 260.000 Schilling pro Kunde und Bank.

Grazer BHI (1995)

Die Bankvorstände gaben sich großzügig und unterstützen jahrelang einen bankrotten Geschäftsfreund mit Krediten in Millionenhöhe. Nachdem alles verschleiern nichts half, ging die BHI in Konkurs. Mit damals 200.000 Schilling an Einlagensicherung war den vielen wohlhabenden Kunden der Bank nur wenig geholfen. So gab es ein spezielles Hilfsparket des damaligen SPÖ-Finanzministers Andreas Staribachers, welches Entschädigungen bis 1 Million Schilling versprach. Ad Absurdum, Vermögenden über 1 Million Euro war das verwehrt und für diese Sparer gab´s nur, was von der Konkursmasse übrig blieb.

Praxis: Too big, to fail

Bankenkrise 2008

Zu groß um zu scheitern, gibt es das? Nein, wie uns die Bankenkrise 2008 gelehrt hat. Begonnen hat alles nach ersten Problemen 2007 in der USA, bis 2008 das US-Wirtschaftswachstum endgültig einbrach. Banken vergaben Hypothekardarlehen an Kreditnehmer mit unzureichender Zahlungsfähigkeit, Hedgefonds gingen bankrott und durch das Geschäft mit Subprime-Krediten kam somit was kommen musste, der Beginn der Bankenkrise.

Verschiedenste Großbanken in der USA und Großbritannien meldeten Insolvenz an, wurden teileweise von Konkurrenten übernommen bzw. von der Regierung gerettet. Der US-Investmentbank Lehman Brothers wurde diese staatliche Hilfe jedoch verweigert, da die meisten Gläubiger äusländischer Herkunft waren. Das hatte eine weltweite Auswirkung, da sich Banken gegenseitig misstrauten und untereinander kein Geld mehr verliehen. Weitere verschiedenste Übernahmen fanden statt um schlimmeres zu verhindern und ein vom US-Kongress beschlossenes Bankenhilfspaket von 700 Milliarden Dollar trat in Kraft. Auch Europas Banken wurden schwer gebeutelt. Von Deutschland gab es 400 Milliarden Euro an Bürgschaften für die schwer getroffenen Banken des Landes, Österreich 100 Milliarden Euro.

Wenn es die Banken trifft, trifft es ja alle. So konnten Staaten wie Ungarn einen Staatsbankrott nur mit einem Notkredit von EU, IWF und Weltbank verhindern. Und in Österreich wurden mittelgroße Unternehmen, die Asfinag und ÖBB mittels des eigen geschnürten Konjunkturbelebungspaket unterstützt.

Hypo Alpe Adria

Die Kärntner Bank wurde jahrelang als Gelddruckmaschine missbraucht, um nach Anweisungen des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider Großprojekte, wie zB. das Wörthersee Stadion oder das Schlosshotel Velden, zu finanzieren. Das Land Kärnten hatte dazu die Milliardenhaftungen übernommen. Dazu kam noch der zu schnell vorangetriebene Export in die Balkanstaaten (1992 Bilanzsumme von 2 Milliarden Euro, 2008 waren 42 Milliarden Euro),  zu hohe Kredite wurden an die Tochterbanken vergeben ohne deren Bonität zu berücksichtigen. 2007 kam es zum Rücktritt des damaligen Vorstandschef Wolfgang Kutterer wegen Spekulationsgeschäfte und Jörg Haider verkaufte die Bank an die Bayern Landesbank. Ohne staatliche Hilfe war auch trotz der Milliardenzuschüsse der Bayern nichts zu machen, und so war es 2009 unter den damaligen Finanzminister Josef Pröll vorbei. Die Hypo wurde notverstaatlicht.

Derzeit kann von einer Schadenssumme von rund 6 Milliarden Euro für den österreichischen Steuerzahler ausgegangen werden.

Kommunalkredit

Die Spezialbank für Infrastruktur und Energiefinanzierungen schlitterte 2008 ins Aus. Durch hochspekulative Geschäfte mit Bank-, Staats- und Unternehmensanleihen sowie Investitionen in Derivatgeschäfte kam es zur Schieflage, und die Kommunalkredit musste im Eiltempo notverstaatlicht werden. Selbst die systemrelevante Volksbank AG kam ins Schwitzen, als Mehheitsaktionär der Kommunalkredit war, sie ebenso kurzzeitig gefährdet.

Hinterlassen wurde ein Milliardengrab von 16 Milliarden Euro.

https://www.trend.at/skandale/kommunalkredit/kommunalkredit-riskante-spekulationen-16-milliarden-euro-debakel-224771

Systemrelevante Banken Österreichs

Beaufsichtigt und überwacht durch die EZB, sind in Österreich 8 Banken als systemrelevant eingestuft, 120 sind es innerhalb der EU. Die Eigenschaften dazu sind: zu den drei größten Banken des Landes zu gehören, eine Mindestbilanzsumme von 30 Milliarden Euro oder eine Überschreitung von 20 Prozent des BIP.

Diese Banken sind:

  1. Erste Group Bank AG
  2. Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
  3. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
  4. Bawag PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG
  5. Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
  6. Österreichische Volksbanken AG
  7. Sberbank Europe AG
  8. VTB Bank (Austria) AG

FAQ

Guthaben auf

  • sämtliche Arten von Konten, wie zB. Giro-, Gehalts-, Pensions-, Studentenkonten
  • Sparkonten, zB Festgeldkonten
  • Sparbücher
  • Wertpapier-Verrechnungskonten (Achtung! nicht das Wertpapierdepot!)
  • Bausparverträge

Einlagen von natürlichen sowie auch von juristischen Personen sind gesetzlich gesichert. Anspruch auf die Auszahlung hat immer der Inhaber der Einlage, egal welcher Staatbürgerschaft der Betroffene angehört. Ausschlaggebend ist die österreichische Konzession der Bank.

Bei Gemeinschaftskonten sind alle Inhaber zu gleichen Teilen bevollmächtigt, wobei eine individuelle Stückelung des Gesamtbetrages auf die jeweiligen Inhaber möglich ist. Dazu muss vor Eintritt des Sicherungsfalles der jeweiligen Bank die Aufteilung schriftlich bekanntgegeben werden.

Die Einlagensicherung kommt in folgenden Fällen zum Einsatz:

  • Die Bank kann fällige Einlagen nicht zurückzahlen
  • Die Bank geht in Konkurs
  • Es wird die Geschäftsaufsicht verhängt
  • Es kommt zur behördlich angeordneten Zahlungseinstellung

Die Einlagensicherung ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt. Seit Beginn 2019 sind in Österreich nur mehr zwei Sicherungseinrichtungen aktiv.

  • Einlagensicherung AUSTRIA AG der Wirtschaftskammer Österreich für alle Banken (Zusammenschluss der Raiffeisenbanken, der Volks- und Hypothekenbanken)
  • Sparkassen-Haftungs GmbH für Erste Bank und Sparkasse

Es geht darum, im Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten (nach Eintritt des Sicherungsfalls) einen Betrag von bis zu 500.000 Euro (statt 100.000 Euro) geltend machen zu können. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, indem zumindest ein folgendes Kriterium nachgewiesen werden muss.

  • Die Einlage stammt aus Immobilentransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien
  • Die Einhaltung gesetzlich vorgesehener sozialer Zwecke mit Anbindung an bestimmter Lebensereignisse, wie zB. Heirat, Pensionsantritt, Kündigung, Scheidung, Invalidität oder Tod
  • Die Auszahlung ist auf Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung hervorgegangen.

All diese Fälle müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Gutschrift, bzw ab dem Zeitpunkt an dem es rechtlich möglich ist den Betrag zu übertragen, eintreten. Bedenken Sie jedoch, dass der Gesetzgeber im Moment z. B. nur der Verkäufer der Immobilie schützt, nicht jedoch den Käufer der Immobilie, welcher z. B. das nötige Geld für eine bevorstehende Immobilientransaktion auf seinem Girokonto hat.

Pro Bank und je Kunde sind bis zu 100.000 Euro zu 100 % durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt. Dieser Betrag Betrag wird in Euro ausbezahlt.

Einlagen über 100.000 Euro sind nicht mehr über den Einlagensicherungsfonds gesichert und können nur mehr über das Konkursverfahren geltend gemacht werden.

Guthaben auf sogenannten Überbringersparbüchern sind auch gesichert. Um an das Ersparte zu kommen, muss ein Antrag auf der Auszahlungs-Webseite gestellt werden. Dort muss die Sparbuchnummer und das Losungswort bekanntgegeben werden. Das Guthaben auf einem Losungswortsparbuch beträgt maximal 15.000 Euro.

Ein Antrag stellen ist nicht notwendig, schon jedoch die Bekanntgabe der Kontodaten auf die die Auszahlung erfolgen sollte.

Im Sicherungsfall kommt es 2020 innerhalb von 15 - 20 Arbeitstagen zur Auszahlung. Ab 2021 bis 2023 zu 10 Arbeitstagen und ab 2024 bekommt der Kunde sein Geld europaweit einheitlich innerhalb von 7 Arbeitstagen.

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